Hoyzer muss in Haft

Bundesanwalt Hartmut Schneider hatte am 28. November überraschend einen Freispruch für Hoyzer beantragt und gefordert, das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. November 2005 aufzuheben. Er begründete diese Forderung damit, dass die jetzige Gesetzeslage und die bisherige Rechtsprechung eine Verurteilung nicht erlauben. Dies hatte für einige Aufregung gesorgt und die Stimme von Theo Zwanziger auf den Plan gerufen. Dieser zeigte sich nun erleichtert: “Bei einem Freispruch wären die Menschen in die Orientierungslosigkeit geschickt worden”. Außerdem glaubt der DFB-Präsident, dass das endgültige Urteil zum Ansehen des deutschen Fußballs beigetragen hat. Der vorsitzende Richter Clemens Basdorf begründete sein Urteil damit, dass Fußball in Deutschland eine sehr wichtige Angelegenheit sei, die ein besonderes öffentliches Interesse weckt und Betrug eines der schwersten Kapitel des StGB sei. Es sollte klargestellt werden, dass es sich bei der Manipulation von Fußball-Spielen um einen schweren Betrug handelt. Der Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer selbst war beim Prozess nicht anwesend und hatte sich durch seinen Anwalt Thomas Hermes vertreten lassen. Die Anwälte Robert Hoyzers und Ante Sapinas geben sich noch nicht geschlagen und prüfen derzeit die Möglichkeiten und Aussichten einer Verfassungsbeschwerde. Noch mehr Artikel zum Thema Fußball finden Sie auf MisterInfo.

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