Riester Förderung Rechnen
Posted by admin - 13/07/08 at 02:07:22 pmDie Riester Rente ist eine aus eigenen privaten Mitteln finanzierte Rente. Es wird eine private Altersvorsorge aufgebaut, die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Die Riester Förderung rechnet sich insbesondere für langfristige Altersvorsogeverträge, da hierfür auf die Laufzeit gesehen höhere Zulagen erhalten werden.
Die Riester Förderung vom Staat besteht aus der Grundzulage sowie der Kinderzulage für Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens für einen Monat Kindergeld bezogen wurde. Die Kinderzulage beträgt Euro 185,00 (Vorjahr: Euro 138,00). Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, wurde diese Zulage auf Euro 300,00 erhöht.
Die Grundzulage beträgt ab dem Jahr 2008 Euro 154,00 (Vorjahr: Euro 114,00) pro Person für seinen jeweiligen Vertrag. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundzulagenbetrag entsprechend, sofern zwei Verträge vorhanden sind.
Die Zulagen werden dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben.
Eine weitere Möglichkeit der staatlichen Riester Förderung besteht in dem Sonderausgabenabzug der geleisteten Beiträge in die Riester Rente. Hierdurch wird eine Steuerersparnis erreicht. Diese Art der Riester Förderung kommt aber nur zum tragen, wenn die daraus resultierende Steuerersparnis die Zulage übersteigt. Diese Steuerersparnis wird nicht dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben, sondern dem Steuerpflichtigen direkt von seiner Steuerschuld abgezogen.
Um mit der vollen Zulage gefördert zu werden, muss ein vorgegebener Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Dieser Prozentsatz liegt ab dem Jahr 2008 bei 4 % (Vorjahr: 3 %). Bei enstprechender geringerer Einzahlung in den Vertrag wird die Zulage anteilig gekürzt.
Die Einzahlungsbeträge sind auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Seit dem Jahr 2008 beträgt dieser Euro 2.100,00 (Vorjahr: Euro 1.575,00).
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